Vergabestandards des Zentrums für Weiterbildung der Technischen Universität Dortmund. Gemäß Beschluss des Vorstandes vom 07.01.2009
Da die Vergabe von Bescheinigungen durch die hochschulischen Weiterbildungsanbieter nach wie vor nicht standardisiert erfolgt, sondern vielmehr durch eine verwirrende Vielfalt charakterisiert ist, verfolgt das ZfW der Technischen Universität Dortmund in Abgrenzung dazu eine überschaubare und einprägsame Vergabepraxis, die nach einer klaren inneren Logik konzipiert ist.
Die Vergabestandards gelten für neue Veranstaltungen ab dem 01.02.2009, für bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2009.
Es gibt nur zwei Bescheinigungsformen:
1. Teilnahmebescheinigung:
Gilt für mehrstündige bis mehrtägige Veranstaltungen, die, unabhängig vom Aufbau im Einzelnen, im Regelfall durch „reine“ Teilnahme charakterisiert sind, also ohne einen Leistungsnachweis durchlaufen werden. Falls doch ein Leistungsnachweis erfolgt, wird die Leistung auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt.
2. Zertifikat:
Kriterien für die Anerkennung als Zertifikatsstudium des ZfW sind:
- Nachweis einer Leistung durch die Teilnehmer/innen (z.B. Haus- und/oder Studienarbeit / mündliche Prüfung / Absolvieren einer Klausur / …)
- Gesamtumfang von mindestens 10 Tagen (á 8 Unterrichtsstunden) Präsenzzeit bzw. Gesamtumfang von 80 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) Präsenzzeit
- Festlegung der formalen Rahmenbedingungen in einer Studien- und Prüfungsordnung
- Erwerb von 10 LPÄ (Leistungspunktäquivalenten, in Anlehnung an das ECTS-System)
- Im Regelfall berufsbegleitende Durchführung
- Im Regelfall Zeitraum 0,5 – 2,5 Jahre